Alle von DIVE-VIDEOS angebotenen Videoaufnahmen sind durch das Urhebergesetz der BRD sowie auch internationale Gesetze urheberrechtlich geschützt.
Kunden von DIVE-VIDEOS werden nicht Eigentümer der Videoaufnahmen, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Videos gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
Da DIVE-VIDEOS als Urheber aller angebotenen Videoaufnahmen das alleinige Recht besitzt, die Aufnahmen zu verwerten, und auch kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, fallen keine weiteren Gebühren oder Lizenzkosten an. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte werden vom Urheber selbst wahrgenommen.
Mit vollständiger Bezahlung der einmaligen Lizenzgebühr erwirbt der Kunde von DIVE-VIDEOS ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht von Videoaufnahmen. Verwertungs- oder Besitzrechte werden mit dem Nutzungsrecht nicht übertragen.
Die Videoaufnahmen dürfen nur im Rahmen der vom Kunden gewählten Lizenzkategorie genutzt werden, welche nachfolgend beschrieben sind:
Beispiele für die Nutzung der Non-Profit-Lizenzen:
Lizenz Non-Profit 1: Bildschirm im Wartezimmer, Eyecatcher Messestand, Dive-Center
Lizenz Non-Profit 2: Fitnesscenter oder Gemeinschaftspraxen mit mehreren Medien
Lizenz Non-Profit 3: Reisebüroagenturen oder Supermarktketten mit bis zu 100 Medien
Beispiele für die Nutzung der Profit-Lizenzen:
Lizenz Profit 1: Agenturen für Wartezimmer-TV oder Info-Screens an öffentlichen Plätzen
Lizenz Profit 2: Agenturen für Info-Screens mit Großbildschirmen an stark frequentierten Plätzen
Lizenz Profit 3: Agenturen für Info-Screens mit Großbildschirmen an besonders stark frequentierten Plätzen
Die Lizenzgruppen “Profit“ und “Non-Profit“ unterscheiden sich in erster Linie durch die kommerzielle Nutzung. Kommerzielle Nutzung ist gegeben, wenn durch die öffentliche Präsentation der Videos eine materielle Gewinnerzielung angestrebt wird. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Unterhaltung der Medien Teil Ihres Gewerbes ist (Beispiel: Agenturen für Info-Screens).
Medien im Sinne dieser Lizenzvereinbarung sind zum Beispiel Webseiten, Projektionswände, Informationsdisplays und ähnliche Bildschirme aller Art, die geeignet sind, Videoaufnahmen wiederzugeben.
Die Anzahl bezieht sich auf die tatsächlich vorhandene Anzahl an Medien, auf welchen die Videoaufnahmen gezeigt werden können.
Beispiel:
Unterhält eine Agentur 60 Screens, muss die Lizenz "Profit 2" gewählt werden. Selbst dann, wenn die Aufnahmen nicht immer gleichzeitig auf allen Medien veröffentlicht werden.
Die Anzahl der Besucher darf die angegebene Frequenz an keinem der Medienstandorte übersteigen.
Beispiel:
Der Potsdamer Platz in Berlin wird täglich von 90.000 Besuchern aufgesucht (statistische Angaben der Stadt).
Werden dort die Videoaufnahmen auf einem Medium (z.B. Großbildschirm) öffentlich gezeigt, wäre Lizenz Profit 2 ausreichend.
Würde ein weiterer Bildschirm am Times Square in New York installiert, wäre Lizenz Profit 3 erforderlich, da ein Medium die maximale Frequenz der Lizenz Profit 2 übersteigt.
Gibt es keine verlässlichen statistischen Angaben, müssen die Werte realistisch geschätzt werden.
Ausgenommen ist eine Verbreitung durch Fernsehsender, die über Satellit, das öffentliche TV-Kabelnetz oder als Pay-TV ihre Sendungen ausstrahlen. Jede Art der Einbindung in Filme und Dokumentationen durch diese Fernsehsender bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Art der Weitergabe, Vervielfältigung und des Verkaufs der gelieferten Aufnahmen. Wird das erworbene Videomaterial jedoch in eigene Werke eingebunden, ist der Kunde in Abhängigkeit der erworbenen Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung dieser Werke berechtigt. Die Einbindung in Werke, die als direktes Konkurrenzprodukt einem kommerziellen Zweck dienen, wird untersagt.
Es wird untersagt, Videoaufnahmen von DIVE-VIDEOS derart in eigene Projekte einzubinden, als liege das Urheberrecht der erworbenen Videoaufnahmen beim Kunden selbst.
Nutzungen im Zusammenhang mit Vorführungen, die gegen nationale oder internationale Gesetze verstoßen, rassistische, verfassungsfeindliche oder Gewalt verherrlichende Inhalte haben, werden hiermit ausdrücklich untersagt.
Das Nutzungsrecht der Videoaufnahmen zur Einbindung in eine Webseite besteht nur, wenn der Kunde alles in seinem Ermessen Liegende unternimmt, um eine Speicherung (Download) der Videoaufnahmen auszuschließen, und sich die Webseite im Besitz des Kunden befindet. Eine Weitergabe an Dritte für deren Webseiten ist ausgeschlossen.
Bei unberechtigter oder nicht der Lizenzgruppe entsprechender Nutzung des Video- oder Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Die Vertragsstrafe beträgt das Dreifache des ausgewiesenen Nutzungshonorars der Lizenzgruppe, die für diese Nutzung entsprechend gewesen wäre.
Sicherungskopien sind nur für den persönlichen Gebrauch und zur Sicherung des Original-Datenträgers erlaubt.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine Freigabebescheinigung zur Nutzung der erworbenen Videoaufnahmen im Rahmen der gewählten Lizenzkategorie. Diese Freigabebescheinigung ist Bestandteil der Rechnung und nur mit der Rechnung gültig.
Ein Upgrade auf die nächsthöhere Lizenzkategorie ist unter Anrechnung der bereits erworbenen Lizenz jederzeit möglich. Bitte sprechen Sie uns an!
Die Freigabebescheinigung und die dazugehörige Lizenz ist nicht auf andere private oder juristische Personen übertragbar.
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